Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

NetSMT Solutions – Frank Weidig

 

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Verträge zwischen NetSMT Solutions – Frank Weidig (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden im Bereich der Oberflächenmontagetechnik (Surface Mount Technology, SMT).

Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde, auf die AGB hingewiesen worden zu sein und mit deren Geltung einverstanden zu sein.

1. Geltungsbereich

1.1 Die AGB gelten für alle Verträge über Serviceleistungen, Wartungen, Installationen, Störungsbehebungen, Schulungen sowie Beratungsleistungen im SMT-Bereich.


1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag kommt durch Annahme einer Offerte (schriftlich, elektronisch oder mündlich) oder durch Auftragsbestätigung des Anbieters zustande.


2.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsinhalts bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt, sofern eindeutig zuordenbar).

3. Leistungsumfang

3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte, dem Vertrag oder der Auftragsbestätigung.


3.2 Teilleistungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind und der Vertragszweck gewahrt bleibt.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt rechtzeitig alle Informationen, Zugänge, Unterlagen und Ansprechpersonen zur Verfügung, die für die Leistungserbringung notwendig sind.


4.2 Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung kann der Anbieter dem Kunden zusätzlich in Rechnung stellen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Es gelten die in der Offerte oder Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise in CHF zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.


5.2 Material- und Ersatzteilpreise können aufgrund von Lieferantenanpassungen variieren; der Anbieter informiert den Kunden bei wesentlichen Abweichungen vor Ausführung.

5.3 Sofern in der Offerte nicht anders vermerkt, sind Dienstleistungen wie folgt zahlbar:

Dienstleistungen: Zahlung innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum.

In Offerten abweichend genannte Zahlungsziele (z.B. 14 Tage netto) gehen vor.

5.4 Für Materiallieferungen kann Vorkasse verlangt werden; spätestens ist die Zahlung 14 Tage nach Erhalt der Ware fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


5.5 Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen gemäss Schweizer Obligationenrecht sowie folgende Mahngebühren an: erste Mahnung CHF 0, zweite Mahnung CHF 10, dritte Mahnung CHF 20.

6. Leistungsfristen und Termine

6.1 Termine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden oder in der Offerte so bezeichnet sind.


6.2 Bei höherer Gewalt, unvorhersehbaren Ereignissen oder Verzögerungen auf Kundenseite verlängern sich Fristen angemessen; Ansprüche auf Schadenersatz wegen Verzögerung sind vorbehaltlich grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

7. Gewährleistung

7.1 Der Anbieter erbringt seine Leistungen fachgerecht und nach bestem technischem Wissen im SMT-Bereich.


7.2 Die Gewährleistung entfällt insbesondere bei:

Änderungen oder Eingriffen des Kunden oder Dritter an Maschinen und Anlagen

unsachgemässer Nutzung, Bedienfehlern oder Missachtung von Anweisungen

Schäden durch äussere Einflüsse, Verschleiss oder Verwendung nicht geeigneter Verbrauchs- oder Ersatzteile

verspäteter Mängelanzeige.

7.3 Der Kunde hat erkennbare Mängel innert 7 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich zu melden; andernfalls gelten die Leistungen als genehmigt.


7.4 Bei berechtigten Mängeln hat der Anbieter das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzleistung; weitergehende Ansprüche sind im Rahmen der Haftungsbeschränkung begrenzt.

8. Haftung

8.1 Der Anbieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.


8.2 Die Haftung ist maximal auf den Betrag begrenzt, den der Kunde in den letzten vier Wochen für die betroffene Leistung an den Anbieter bezahlt hat.

8.3 Ausgeschlossen ist die Haftung insbesondere für:

indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn

Produktionsausfälle oder Betriebsunterbrechungen

Schäden infolge unsachgemässer Bedienung, Systemkonflikten oder unautorisierten Änderungen

Fälle höherer Gewalt oder vergleichbarer unvorhersehbarer Ereignisse.

8.4 Es besteht keine Garantie für altersbedingt nicht mehr funktionierende Maschinen nach einer Wartung; das Risiko verbleibt beim Kunden.

9. Nutzungsrechte und Eigentum an Unterlagen

9.1 Konzepte, Dokumentationen, Prüfprotokolle, Offerten, Berichte und sonstige Unterlagen bleiben – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – Eigentum von NetSMT Solutions – Frank Weidig.


9.2 Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung dieser Unterlagen über den vorgesehenen Vertragszweck hinaus ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.

10. Datenschutz

10.1 Kundendaten werden ausschliesslich zur Vertragserfüllung und gemäss den anwendbaren Datenschutzbestimmungen verarbeitet.


10.2 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Leistungserbringung notwendig ist (z.B. Lieferanten, Logistikunternehmen) oder gesetzliche Verpflichtungen bestehen.

11. Vertragsdauer und Kündigung

11.1 Der Vertrag beginnt mit Annahme der Offerte oder Auftragsbestätigung und endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.


11.2 Der Kunde kann den Vertrag vor Leistungsbeginn schriftlich kündigen; der Anbieter ist berechtigt, bereits entstandene Aufwendungen, bestelltes Material und Vorbereitungskosten zu verrechnen.

11.3 Bei Zahlungsverzug, wesentlichen Vertragsverletzungen oder aus wichtigen Gründen kann der Anbieter den Vertrag ausserordentlich kündigen und bereits erbrachte Leistungen sowie nachweisbare Kosten abrechnen.

12. Gerichtsstand, anwendbares Recht

12.1 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.


12.2 Gerichtsstand ist der Sitz von NetSMT Solutions – Frank Weidig in Ebnat-Kappel, soweit kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand entgegensteht.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine angemessene, wirtschaftlich möglichst nahekommende Bestimmung.


13.2 Änderungen der AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innert 30 Tagen widerspricht, sofern auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde.​

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